(Bonn)  Eine Gesetzesänderung machte es möglich: Seit kurzem kann jedermann im Stadtarchiv der eigenen, aber auch jeder anderen Familiengeschichte auf die Spur kommen.

 

Denn seit der Änderung des Personenstands-Reformgesetzes werden die früher im Standesamt aufbewahrten so genannten Registerbücher, in denen seit 1798 alle Hochzeiten, Sterbefälle und Taufen festgehalten sind, in einem neu eingerichteten Raum des Stadtarchivs im Stadthaus für die Forschung bereit gehalten.

Insgesamt sind es 2400 Folianten, die in langen Regalreihen auf ihre Nutzer warten. Konnte man früher im Standesamt nur in der direkten eigenen Familiengeschichte in den Jahren vor 1872 stöbern, so stehen die Daten nun jedermann zur Verfügung. Und da im Stadtarchiv nicht nur die von den Franzosen 1798 eingeführten Standesamtsakten (ab 1810 auch aus dem rechtsrheinischen Beuel) verfügbar sind, sondern auch die Bonner Kirchenbücher seit dem 16. Jahrhundert, ist nun eine lückenlose Familienforschung über fast 500 Jahre hinweg möglich.

Josef-Gerd Marx, der seit drei Jahren in den alten Akten stöbert, hat die Daten seiner weit verzweigten Familie bereits bis zum Jahre 1692 zurückverfolgt. Zur Zeit ist er dabei, die Hochzeitsdaten der Kinder seiner Ur- und Ururgroßeltern zu registrieren. Das sind nicht nur die simplen Daten, sondern auch Angaben über deren Lebensumstände - wie sie beispielsweise in ihren Berufen vom Tagelöhner bis zum Goldschmied gelebt haben.

Die Registerbücher sind zwar lückenlos vorhanden, es fehlen aber noch die dazugehörigen Sammelakten. Sie sind zur Zeit noch über das ganze Stadtgebiet in den Standesämtern verteilt, weil die Magazine im Archiv überquellen. Der Stadtrat wird daher bereits in seiner nächsten Sitzung darüber beschließen, ob ein zusätzlicher Magazinraum angemietet werden kann. Auf lange Sicht ist sogar an den Neubau eines Stadtarchivs gedacht, ebenso aber auch eine Digitalisierung der Registerbücher, um die Originale besser schützen zu können.

Die prominentesten Einträge sind die Heiratsurkunde der Freiheitskämpfer Gottfried und Johanna Kinkel vom 22. Mai 1843 sowie die Sterbeurkunden des Komponisten Robert Schumann vom 29. Juli 1856 und des expressionistischen Malers August Macke aus dem Jahr 1915.

Quelle: Kölnische Rundschau (rundschau-online) - von Wulf-Peter Schroeder, 25.05.09, 19:55h

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