eigen, gaben dort ihren zuvor erhaltenen Freibrief ab und heirateten auf den Hof ein. Entweder wurden die Freibriefe direkt zentral gesammelt oder erst spaeter zu einer solchen Akte zusammengefuehrt. In solchen Sammlungen ist im Gegensatz zu Hofesakten aber nicht klar, auf welchen Hof diese Person eingeheiratet hat. Damit steht der Freibrief ohne weitere Anbindung ziemlich verlassen und ohne richtigen Wert da. Weitere Informationen kann man aber gut ueber eine zeitlich nah zur Freilassung geschehene Hochzeit erhalten. Wenn man dann noch das Hoefebuch des Muensterlandes heranzieht, kann die Beziehung relativ sicher hergestellt werden, da die Domdechanei zu den eher kleineren Grundherren zu zaehlen scheint.
finden Sie die Informationen zu den 18 Freibriefen.
48151 Muenster
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Beitraegen zur Westfaelischen Familienforschung publiziert:
- 1938, Bd. 1, Stadtarchiv Muenster, 66 Stueck,
- 1939, Bd. 2, evang. Kirchengemeinde Herbede, 26 Stueck,
- 1949, Bd. 8, Haus Westerwinkel, 207 Stueck,
- 1951, Bd. 10, Johanniterkommende, 16 Stueck,
- 1972-1974, Bd. 30-32, Georgskommende, 72 Stueck,