„Als Amtsblatt bezeichnet man ein Medium staatlicher Stellen oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen. (…) In Preußen gab seit 1811 jedeRegierung für jeden Regierungsbezirk wöchentlich ein Amtsblatt heraus (VerordnungenBeförderungen, Auktionen, Steckbriefe, Konkurse, Ernennungen von BeamtenOrdensverleihungen, Widmungen usw.). Am 2. Januar 1819 erschien erstmals die AllgemeinePreußische Staatszeitung als offizielles Verkündungsblatt der preußischen Regierung. Mit deReichsgründung 1871 über-nahm der Deutsche Reichsanzeiger diese Funktion, war abeaußerdem auch die amtliche Zeitung des Deutschen Reiches bzw. später der Weimarer Republibis zum Ende des 2. Weltkrieges. Die Schleswig-Holsteinische Anzeigen erscheinen unter diesemTitel seit dem Jahr 1750 und dürften damit eines der älteren Amtsblätter Deutschlands sein.(Wikipedia)„Als Amtsblatt bezeichnet man ein Medium staatlicher Stellen oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen. (…) In Preußen gab seit 1811 jedeRegierung für jeden Regierungsbezirk wöchentlich ein Amtsblatt heraus (VerordnungenBeförderungen, Auktionen, Steckbriefe, Konkurse, Ernennungen von BeamtenOrdensverleihungen, Widmungen usw.). Am 2. Januar 1819 erschien erstmals die AllgemeinePreußische Staatszeitung als offizielles Verkündungsblatt der preußischen Regierung. Mit deReichsgründung 1871 über-nahm der Deutsche Reichsanzeiger diese Funktion, war abeaußerdem auch die amtliche Zeitung des Deutschen Reiches bzw. später der Weimarer Republibis zum Ende des 2. Weltkrieges. Die Schleswig-Holsteinische Anzeigen erscheinen unter diesemTitel seit dem Jahr 1750 und dürften damit eines der älteren Amtsblätter Deutschlands sein.(Wikipedia)